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Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 08.01.2021, S. 54 / Rechtsprechung

Aus den Gründen:... Ohne Erfolg wendet die Berufung ein, die Einspruchsfrist habe nicht mit der am 27.1.2020 erfolgten Zustellung des Sitzungsprotokolls an den Klägervertreter begonnen. Das vollständige Versäumnisurteil wurde am 27.1.2020 zugestellt, §§ 339 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB. Das im Sitzungsprotokoll protokollierte Versäumnisurteil weist alle notwendigen Voraussetzungen eines Urteils auf. ... Da das Sitzungsprotokoll somit sämtliche für den Erlass des Versäumnisurteils erforderliche Angaben nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 S. 55 ZPO enthält, eine schriftliche Abfassung vor Verkündung gemäß § 311 Abs. 2 Satz 3 ...

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Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil erschienen in MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht am 08.01.2021, Länge 797 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil
Quelle: MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv
Ressort: Rechtsprechung
Datum: 08.01.2021
Wörter: 797
Preis: 2,40 €
Schlagwörter: Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland
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