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Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 08.01.2021, S. 54 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:... Ohne Erfolg wendet die Berufung ein, die Einspruchsfrist habe nicht mit der am 27.1.2020 erfolgten Zustellung des Sitzungsprotokolls an den Klägervertreter begonnen. Das vollständige Versäumnisurteil wurde am 27.1.2020 zugestellt, §§ 339 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB. Das im Sitzungsprotokoll protokollierte Versäumnisurteil weist alle notwendigen Voraussetzungen eines Urteils auf. ... Da das Sitzungsprotokoll somit sämtliche für den Erlass des Versäumnisurteils erforderliche Angaben nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 S. 55 ZPO enthält, eine schriftliche Abfassung vor Verkündung gemäß § 311 Abs. 2 Satz 3 ...Metainformationen
Beitrag: | Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 08.01.2021 |
Wörter: | 797 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland |
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