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Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 11.01.2019, S. 1 / Aufsätze

I. Gesetzliches Umfeld Am 1.1.2018 sind die zentralen Vorschriften des schon vor geraumer Zeit verkündeten Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in Kraft getreten. Seither ist der elektronische Rechtsverkehr grundsätzlich bundesweit bei allen Gerichten eröffnet. Mit der - wenn auch erst im zweiten Anlauf - erfolgreichen Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) am 3.9.2018 steht den Anwälten nunmehr das Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie Schriftsätze bei Gericht einreichen können. Anlass, sich mit dieser Technik zu befassen, besteht schon deshalb, weil die Gerichte das beA für förmliche Zustellungen benutzen können und der Nichtabruf elektronisch zugestellter Dokumente haftungs- ...

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Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr erschienen in MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht am 11.01.2019, Länge 3591 Wörter


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Preis (brutto): 2,40 €

Metainformationen

Beitrag: Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr
Quelle: MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv
Ressort: Aufsätze
Datum: 11.01.2019
Wörter: 3591
Preis: 2,40 €
Schlagwörter: Kriminalität und Recht , Bundesrepublik Deutschland
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