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Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 11.01.2019, S. 1 / Aufsätze
I. Gesetzliches Umfeld Am 1.1.2018 sind die zentralen Vorschriften des schon vor geraumer Zeit verkündeten Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in Kraft getreten. Seither ist der elektronische Rechtsverkehr grundsätzlich bundesweit bei allen Gerichten eröffnet. Mit der - wenn auch erst im zweiten Anlauf - erfolgreichen Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) am 3.9.2018 steht den Anwälten nunmehr das Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie Schriftsätze bei Gericht einreichen können. Anlass, sich mit dieser Technik zu befassen, besteht schon deshalb, weil die Gerichte das beA für förmliche Zustellungen benutzen können und der Nichtabruf elektronisch zugestellter Dokumente haftungs- ...Metainformationen
Beitrag: | Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Aufsätze |
Datum: | 11.01.2019 |
Wörter: | 3591 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Kriminalität und Recht , Bundesrepublik Deutschland |
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