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OLG Hamm - Klare Formulierungen bei Vererbung von Lebensversicherungen

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 01.01.2017 / MDR-Report Rechtsprechung aktuell Kurzbeitrag

In dem zugrunde liegenden Fall können die überlebenden Eltern die Versicherungsleistung nach Tode des Versicherungsnehmers beanspruchen, weil die Ehe des Versicherungsnehmers zuvor geschieden wurde. Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung legt durch eine ggü. dem Versicherer abzugebende Erklärung fest, wem die Versicherungsleistung nach seinem Tode zustehen soll. Er bestimmt so über das Bezugsrecht der Lebensversicherung. Wählt er hierbei unklare, interpretationsbedürftige Formulierungen, sind die - regelmäßig erst nach seinem Tode angerufenen - Gerichte gezwungen, seine Erklärung auszulegen. Das kann zu für die Beteiligten nicht immer vorhersehbaren Ergebnissen führen. Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung legte fest, dass die Versicherungsleistung nach seinem Tode den "Eltern, bei ...

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OLG Hamm - Klare Formulierungen bei Vererbung von Lebensversicherungen erschienen in MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht am 01.01.2017, Länge 545 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: OLG Hamm - Klare Formulierungen bei Vererbung von Lebensversicherungen
Quelle: MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv
Ressort: MDR-Report Rechtsprechung aktuell Kurzbeitrag
Datum: 01.01.2017
Wörter: 545
Preis: 0,46 €
Schlagwörter: Familienrecht , Dienstleistung , Lebensversicherungen , Bundesrepublik Deutschland
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