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Betriebsänderungen - Pflichten und Strategien des Arbeitgebers
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 01.01.2010, S. 7 / Aufsätze Aufsatz
Wirtschaftlich schwierige Zeiten erfordern Maßnahmen der Unternehmen, die in aller Regel nicht ohne Folgen für die Beschäftigten bleiben. Betriebsänderungen können in unterschiedlichen Formen auftreten. Auch der bloße Abbau von Personal kann eine Betriebsänderung darstellen. Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, steht diesem ggf. ein Beteiligungsrecht gem. § 111 BetrVG zu. Im Folgenden werden die Voraussetzungen des Beteiligungsrechts des Betriebsrats dargestellt. Ferner wird der Ablauf der Beteiligung (Interesssenausgleichsverfahren) erörtert und ausgeführt, wie sich Verstöße gegen § 111 BetrVG auswirken. I. Voraussetzungen Beabsichtigt ein Unternehmen Veränderungen auf betrieblicher Ebene durchzuführen, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welcher Weise der Betriebsrat einzubinden ist. E ...Metainformationen
Beitrag: | Betriebsänderungen - Pflichten und Strategien des Arbeitgebers |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Aufsätze Aufsatz |
Datum: | 01.01.2010 |
Wörter: | 3079 |
Preis: | 4,61 € |
Schlagwörter: | Mitbestimmung , Arbeitsrecht , Management , Bundesrepublik Deutschland |
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