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Notwendigkeit einer Tatbestandsberichtigung zur Vorbereitung einer Berufung
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 01.01.2006, S. 5 / Aufsatz VERFAHRENSRECHT
Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung im Hinblick auf eine beabsichtigte Berufung erforderlich ist. Zwei unterschiedliche Fallkonstellationen sind denkbar: Die Angaben im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils sind unrichtig, d.h. sie weichen vom schriftsätzlichen oder mündlichen Parteivorbringen ab; oder der Tatbestand ist unvollständig, d.h. er erwähnt einzelnes Vorbringen der Parteien nicht, ohne davon abzuweichen. 1. Einleitung Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des erstinstanzlichen Gerichts gebunden und führt auf der Grundlage dieser Feststellungen eine reine Fehlerkontrolle und -beseitigung durch.[1] Die Bindung des Berufungsgerichts erstreckt ...Metainformationen
Beitrag: | Notwendigkeit einer Tatbestandsberichtigung zur Vorbereitung einer Berufung |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Aufsatz VERFAHRENSRECHT |
Datum: | 01.01.2006 |
Wörter: | 1967 |
Preis: | 4,61 € |
Schlagwörter: | Baurecht , Bundesrepublik Deutschland |
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