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Sittenwidrigkeit überhöhter Gewerbepacht
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 01.01.2005, S. 26 / Rechtsprechung Miet- und Immobilienrecht
Aus den Gründen: ... Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ansatz des OLG, dass bei der Prüfung, ob ein Gaststättenpachtvertrag ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufweist und der Vertrag bei Hinzutreten subjektiver Umstände deshalb als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, der angemessene orts- beziehungsweise marktübliche Pachtzins für die Gebrauchsüberlassung der Gaststätte der tatsächlich vereinbarten Pacht gegenüberzustellen ist. Die sog. EOP-Methode (an der Ertragskraft orientierte Pachtwertfindung) und die von ihr abgeleitete sog. indirekte Vergleichsmethode sind hingegen nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden marktüblichen Pachtzins zu bestimmen (BGH v. 28.4.1999 - XII ZR ...Metainformationen
Beitrag: | Sittenwidrigkeit überhöhter Gewerbepacht |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung Miet- und Immobilienrecht |
Datum: | 01.01.2005 |
Wörter: | 804 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Rechtsgebiet , Steuerberatung , Verlag C.H. Beck oHG, Bundesrepublik Deutschland |
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