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Die Vereinbarung einer Indexmiete im Wohnraummietrecht

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 01.01.1995, S. 6 / Aufsätze

Durch das 4. Mietrechtsänderungsgesetz[1] wurde für die Mietvertragsparteien die Möglichkeit wieder eingeführt, eine Wertsicherungsklausel bereits im Mietvertrag zu vereinbaren. Gemäß § 10 a MHRG kann schriftlich vereinbart werden, daß die weitere Entwicklung des Mietzinses durch den Preis von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden soll (Mietanpassungsvereinbarung).[2] Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie gemäß § 3 Währungsgesetz von der Deutschen Bundesbank bzw. den zuständigen Landeszentralbanken genehmigt wurde[3] Damit besteht jetzt neben der Staffelmiete eine zweite Möglichkeit, bereits bei Mietvertragsabschluß eine Regelung über zukünftige Mieterhöhungen zu treffen. Da es bekanntlich viel einfacher ist, bei Abschluß des Mietvertrages solche Vereinbarungen ...

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Die Vereinbarung einer Indexmiete im Wohnraummietrecht erschienen in MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht am 01.01.1995, Länge 1800 Wörter


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Preis (brutto): 4,61 €

Metainformationen

Beitrag: Die Vereinbarung einer Indexmiete im Wohnraummietrecht
Quelle: MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv
Ressort: Aufsätze
Datum: 01.01.1995
Wörter: 1800
Preis: 4,61 €
Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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