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Die überörtliche Anwaltssozietät
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 01.01.1993, S. 1 / Aufsätze
Die Rechtsprechung prüft die Zulässigkeit überörtlicher Anwaltssozietäten unter drei Aspekten: dem anwaltlichen Standesrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Gesellschaftsrecht. Bis zum Jahre 1989 bestand in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit, daß eine überörtliche Sozietät zwischen Rechtsanwälten unzulässig sei. Diese Auffassung wurde nochmals sehr deutlich in der "Steuerberater-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs vom 27. 4. 1983, in der ausgeführt wird[1]: "Insoweit unterscheidet sich das Berufsrecht der Steuerberater maßgeblich von dem der Rechtsanwälte. Zwischen Rechtsanwälten ist eine überörtliche Sozietät unzulässig (...). Dies ergibt sich aus dem Gebot der Lokalisierung (§ 18 BRAO), der Residenzpflicht (§ 27 BRAO) und vor allem aus dem Zweigstellenverbot (§ 28 ...Metainformationen
Beitrag: | Die überörtliche Anwaltssozietät |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Aufsätze |
Datum: | 01.01.1993 |
Wörter: | 1599 |
Preis: | 4,61 € |
Schlagwörter: | Beruf-Rechtsanwalt , Steuerberatung , Haftung , Bundesrepublik Deutschland |
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