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Juristischer Blick auf die Wundversorgung

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Prof. Dr. jur. Volker Großkopf, FB Gesundheitswesen, Katholische Hochschule NRW, Köln Durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt worden, in der Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP), der HKP-Richtlinie, das Nähere zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden zu regeln. Entsprechend der Neuregelung gemäß § 37 Absatz 7 SGB 5 kann die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden auch in spezialisierten Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit als HKP-Leistung erfolgen und abgerechnet werden. Mit den Änderungen der HKP-Richtlinie hat der G-BA entsprechend dem gesetzlichen Auftrag präzisierende Regelungen zur Verordnung der Leistungen, der ärztlichen Zielsetzung ...

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Juristischer Blick auf die Wundversorgung erschienen in Management & Krankenhaus am 06.05.2020, Länge 558 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Juristischer Blick auf die Wundversorgung
Quelle: Management & Krankenhaus Online-Archiv
Datum: 06.05.2020
Wörter: 558
Preis: 3,42 €
Schlagwörter: Medizin , EU-Richtlinie , Medizinische Dienste , Bundesrepublik Deutschland
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