Fachzeitschriften-Archiv > Kfz-Betrieb > 04.07.2014 > Sachmängelhaftung Riskante Gefälligkeit...
Logo Kfz-Betrieb

Sachmängelhaftung Riskante Gefälligkeit

Kfz-Betrieb

Kundenfreundlichkeit kann die Sachmängelhaftung verlängern, denn nach der Rechtsprechung des BGH (siehe Urteil vom 5.10.2005, Az. VIII ZR 16/05) kann die Durchführung von nicht nur unwesentlichen Nachbesserungsarbeiten zum Neubeginn der Verjährungsfrist führen, wenn der Kunde die Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände als stillschweigendes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Unternehmers verstehen kann (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dabei sind vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten zu berücksichtigen. Da dies für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen wäre, besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Bei einer Nachbesserung kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist könnte sich die Dauer der ...

Lesen Sie den kompletten Artikel!

Sachmängelhaftung Riskante Gefälligkeit erschienen in Kfz-Betrieb am 04.07.2014, Länge 419 Wörter


Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument.


Preis (brutto): 5,99 €

Metainformationen

Beitrag: Sachmängelhaftung Riskante Gefälligkeit
Quelle: Kfz-Betrieb Online-Archiv
Datum: 04.07.2014
Wörter: 419
Preis: 5,99 €
Schlagwörter: Verjährung , Bundesrepublik Deutschland
Statistiken zu Schlagwörtern powered by TILASTO der Statistikscout

Alle Rechte vorbehalten. © Vogel Business Media GmbH & Co. KG