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Die Zulassung von Zusatzstoffen nach der EU-Transparenzverordnung / The authorisation of additives
Kraftfutter/Feed Magazine vom 08.04.2021, S. 8 / Aktuell/News
Mit der EU-Verordnung (EU) 2019/1381 zur Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung in der Lebensmittelkette reagiert der Gesetzgeber auf das mangelnde Vertrauen in die wissenschaftliche Risikobewertung der EU, wie es der Verbraucher 2017 in der Diskussion um Glyphosat demonstriert hatte. Ziel der Verordnung war es, die Transparenz der wissenschaftlichen Risikobewertungen sowie die Studienstandards zu verbessern. Ab dem 27. März 2021 gelten damit auch neue Modalitäten für Anträge auf Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003: - Der Antragsteller kann vor der Einreichung des Antrags um wissenschaftliche Beratung bitten; - Es wird eine Efsa-Datenbank mit allen für ...Metainformationen
Beitrag: | Die Zulassung von Zusatzstoffen nach der EU-Transparenzverordnung / The authorisation of additives |
Quelle: | Kraftfutter/Feed Magazine Online-Archiv |
Ressort: | Aktuell/News |
Datum: | 08.04.2021 |
Wörter: | 920 |
Preis: | 5,14 € |
Schlagwörter: | Kriminalität und Recht , Europäische Union , USA , Welt (Internationales) |
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