Der Handel vom 02.05.2007, S. 16 / Handel & Politik
Für Betreiber von Online-Shops gehören Abmahnungen zum Geschäftsalltag. Zu diesem Ergebnis kommt die erste umfassende Studie zum Abmahnverhalten im Internet. "Der Durchschnittswert liegt bei 2,1 Rügen pro Shop", bilanziert Ulrich Haferbradl, Geschäftsführer des Zertifizierungsanbieters Trusted Shop das Ergebnis der Umfrage, an der rund 700 E-Commerce-Unternehmer teilgenommen haben. Unverhältnismäßige Kosten Häufigster Grund für Post vom Anwalt ist die fehlerhafte Belehrung zum Widerrufsrecht des Bestellers (siehe auch Der Handel 03/07). Markenrechtsverletzungen, ungenaue Preisangaben und Verstöße gegen die Impressumspflicht sowie Urheberrechtsverletzungen folgen dicht auf. Fast die Hälfte der Befragten (47,9 Prozent) gab an, sich durch die erhaltenen Abmahnungen in der Existenz bedroht ...
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E-COMMERCE Wer sich nicht wehrt ... erschienen in Der Handel am 02.05.2007, Länge 255 Wörter
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