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Gesetzlich (nicht) verankerte Zuständigkeit der nach Landesrecht gebildeten Ethikkommissionen bei klinischen Prüfungen nach VO (EU) 2017/745 und MPDG

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I. Einleitung Die bereits am 25.5.2017 in Kraft getretene VO (EU) 2017/745 über Medizinprodukte hat das europäische Medizinprodukterecht auf neue Grundlagen gestellt. Die als self-executing-Norm unmittelbar geltende und daher nicht umsetzungsbedürftige Verordnung wurde vom deutschen Gesetzgeber aufgegriffen und durch das MPDG mit dem nationalen System des Gesundheitsrechts verknüpft. Der Geltungsbeginn der MDR war nach deren Art. 123 Abs. 2 ursprünglich für den 26.5.2020 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt sollte nach Art. 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 MPEUAnpG auch das damit in weiten Teilen entbehrliche deutsche MPG außer Kraft treten. Aufgrund der COVID?19-Pandemie hatte die Europäische ...

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Gesetzlich (nicht) verankerte Zuständigkeit der nach Landesrecht gebildeten Ethikkommissionen bei klinischen Prüfungen nach VO (EU) 2017/745 und MPDG erschienen in GesR - Gesundheitsrecht am 20.09.2021, Länge 2515 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Gesetzlich (nicht) verankerte Zuständigkeit der nach Landesrecht gebildeten Ethikkommissionen bei klinischen Prüfungen nach VO (EU) 2017/745 und MPDG
Quelle: GesR - Gesundheitsrecht Online-Archiv
Datum: 20.09.2021
Wörter: 2515
Preis: 4,61 €
Schlagwörter: Gesellschaft und soziales Leben , Kriminalität und Recht , Bundesrepublik Deutschland
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