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Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit durch das Gesetz vom 15.2.2021 (BGBl. I 2021, 237)
FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht vom 05.06.2021, S. 559 / Verwaltungsentscheidungen
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wurden die Erklärungsfrist in beratenen Fällen (§ 149 Abs. 3 AO) und die zinsfreie Karenzzeit (§ 233a Abs. 2 AO) für den Veranlagungszeitraum 2019 durch Art. 97 § 36 des EGAO in der Fassung des Gesetzes vom 15.2.2021 (BGBl. I 2021, 237) um fünf bzw. sechs Monate verlängert. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes: I. Verlängerung der Erklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 in beratenen Fällen (§ 149 Abs. 3 AO)Sofern Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften i.S.d. §§ 3 und 4 StBerG mit ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit durch das Gesetz vom 15.2.2021 (BGBl. I 2021, 237) erschienen in FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht am 05.06.2021, Länge 1132 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit durch das Gesetz vom 15.2.2021 (BGBl. I 2021, 237) |
Quelle: | FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht Online-Archiv |
Ressort: | Verwaltungsentscheidungen |
Datum: | 05.06.2021 |
Wörter: | 1132 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Steuerzahler , Finanzamt , Steuerrecht , Steuerart-sonstige |
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