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Daten für externe Evaluierungen - Aufgabe der amtlichen Statistik?

FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht vom 05.04.2021, S. 316 / Kurzbeiträge

1. Datenquellen Für eine Evaluierung von Gesetzen - insbesondere bei einer externen Evaluierung durch die Wissenschaft - braucht es nicht nur verlässliche und qualitativ hochwertige Daten, sondern vor allem auch einen Zugang zu diesen Daten. Zu den amtlichen Datenproduzenten in Deutschland gehören - neben der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Bundesbank - mit einer Vielzahl und Vielfalt an Daten auch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Gerade für die Steuerpolitik sind die administrativen Daten der statistischen Ämter besonders relevant. Die Aufgaben der statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden in Gesetzen geregelt. Es gilt das Legalitätsprinzip. Zu ...

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Daten für externe Evaluierungen - Aufgabe der amtlichen Statistik? erschienen in FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht am 05.04.2021, Länge 1790 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Daten für externe Evaluierungen - Aufgabe der amtlichen Statistik?
Quelle: FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht Online-Archiv
Ressort: Kurzbeiträge
Datum: 05.04.2021
Wörter: 1790
Preis: 4,61 €
Schlagwörter: Öffentliche Verwaltung , Statistik , Steuern , Informationsmanagement
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