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Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I
FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht vom 20.05.2020, S. 463 / Rechtsprechung
Sachverhalt:1 Bis zur formwechselnden Umwandlung in die Klägerin, eine AG, waren an der X?KG neben der Komplementär-GmbH die Kommanditisten A mit 57 %, C mit 3 % und die Y?GmbH mit 40 % beteiligt. Im Jahr 2013 (Streitjahr) wurde die X?KG gem. § 25 des Umwandlungssteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (UmwStG 2006) i.V.m. § 190 UmwG in die klagende AG umgewandelt. Im Rahmen der Umwandlung erhielt A entsprechend seiner prozentualen Beteiligung ... Stück Aktien. Die Klägerin führte die Buchwerte der X?KG fort (§ 25 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 und 2 UmwStG 2006). A verstarb im ...Metainformationen
Beitrag: | Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I |
Quelle: | FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 20.05.2020 |
Wörter: | 3389 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Gewerbesteuer , Steuerrecht , Unternehmensform , Unternehmensbesteuerung |
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