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Besteuerung einer sog. "passiven Entstrickung" bei Gesellschaftern einer spanischen Immobilien-Kapitalgesellschaft
Der Erbschaft-Steuer-Berater
Problem Neben einigen verfahrensrechtlichen Fragen rund um die Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2013, streiten der Kläger (Kl.) und das beklagte FA über die Frage, ob es aufgrund der Änderung des DBA zwischen Deutschland und Spanien zu einer passiven Entstrickung gekommen ist. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien ist am 3.2.2011 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen abgeschlossen worden (BGBl. II 2012, 19), das zum 1.1.2013 in Kraft trat und das bisherige DBA ablöste. Nach § 13 Abs. 2 des neuen DBA hat Spanien ein Besteuerungsrecht für die ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Besteuerung einer sog. "passiven Entstrickung" bei Gesellschaftern einer spanischen Immobilien-Kapitalgesellschaft erschienen in Der Erbschaft-Steuer-Berater am 05.10.2021, Länge 1186 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Besteuerung einer sog. "passiven Entstrickung" bei Gesellschaftern einer spanischen Immobilien-Kapitalgesellschaft |
Quelle: | Der Erbschaft-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 05.10.2021 |
Wörter: | 1186 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Steuerart-sonstige , Doppelbesteuerung , Unternehmensbesteuerung |
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