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Echte Rückwirkung bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grunderwerbsteuer ausnahmsweise zulässig
Der Erbschaft-Steuer-Berater
Problem Geklagt hat eine Konzerngesellschaft eines großen Energiekonzerns. Im Wege einer Ausgliederung wurde mit Wirkung zum 25.9.2015 der gesamte operative Betrieb einer anderen Konzerngesellschaft auf die Klägerin übertragen. Dieser operative Betrieb umfasste umfangreichen inländischen Grundbesitz sowie diverse gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, denen im Inland belegene Grundstücke zuzurechnen waren. Durch diesen Umwandlungsvorgang wurde unstreitig ein grunderwerbsteuerlich relevanter Tatbestand ausgelöst. Die Klägerin (Kl.) reichte daraufhin für das streitgegenständliche unbebaute Grundstück zwei Feststellungserklärungen - nach alter und neuer Rechtslage gem. dem StÄndG 2015 (v. 2.11.2015, BGBl. I 2015, 1834) - ein, beantragte jedoch die Wertfeststellung nach alter Rechtslage (§ 8 Abs. ...Metainformationen
Beitrag: | Echte Rückwirkung bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grunderwerbsteuer ausnahmsweise zulässig |
Quelle: | Der Erbschaft-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 05.07.2021 |
Wörter: | 1277 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Steuerart-sonstige , Unternehmensbesteuerung , Grundsteuer |
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