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Echte Rückwirkung bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grunderwerbsteuer ausnahmsweise zulässig

Der Erbschaft-Steuer-Berater

Problem Geklagt hat eine Konzerngesellschaft eines großen Energiekonzerns. Im Wege einer Ausgliederung wurde mit Wirkung zum 25.9.2015 der gesamte operative Betrieb einer anderen Konzerngesellschaft auf die Klägerin übertragen. Dieser operative Betrieb umfasste umfangreichen inländischen Grundbesitz sowie diverse gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, denen im Inland belegene Grundstücke zuzurechnen waren. Durch diesen Umwandlungsvorgang wurde unstreitig ein grunderwerbsteuerlich relevanter Tatbestand ausgelöst. Die Klägerin (Kl.) reichte daraufhin für das streitgegenständliche unbebaute Grundstück zwei Feststellungserklärungen - nach alter und neuer Rechtslage gem. dem StÄndG 2015 (v. 2.11.2015, BGBl. I 2015, 1834) - ein, beantragte jedoch die Wertfeststellung nach alter Rechtslage (§ 8 Abs. ...

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Echte Rückwirkung bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grunderwerbsteuer ausnahmsweise zulässig erschienen in Der Erbschaft-Steuer-Berater am 05.07.2021, Länge 1277 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Echte Rückwirkung bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grunderwerbsteuer ausnahmsweise zulässig
Quelle: Der Erbschaft-Steuer-Berater Online-Archiv
Datum: 05.07.2021
Wörter: 1277
Preis: 1,38 €
Schlagwörter: Steuerrecht , Steuerart-sonstige , Unternehmensbesteuerung , Grundsteuer
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