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Einstufung als Einfamilienhaus trotz gewerblicher Mitbenutzung
Der Erbschaft-Steuer-Berater
Problem Streitig war, ob Räume, die von einer GmbH für Bürozwecke genutzt werden, nach dem Mietspiegel für Gewerberaum zu bewerten sind. Die Steuerpflichtigen (Stpfl.) A und B sind Eigentümer eines Objekts, das als "Einfamilienhaus" bewertet wurde. Mit Mietvertrag vom 1.7.2007 mietete eine GmbH, deren alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer der Stpfl. A ist, das komplette Dachgeschoss des Gebäudes sowie drei Pkw-Stellplätze. Nachdem die Stadt B mitgeteilt hatte, sie habe am 14.11.2011 für die Baumaßnahme "Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses (Ausbau des Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit mit Büroraumnutzung)" eine Baugenehmigung erteilt, forderte das FA die Stpfl. zur Abgabe ...Metainformationen
Beitrag: | Einstufung als Einfamilienhaus trotz gewerblicher Mitbenutzung |
Quelle: | Der Erbschaft-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 05.11.2020 |
Wörter: | 1095 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Steuerarten , Immobilienmarkt , Bundesrepublik Deutschland |
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