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Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Der Erbschaft-Steuer-Berater
Problem Der Kläger (Kl.) ist Inhaber eines im Jahr 1960 bestellten Erbbaurechts, das zunächst zum 30.9.2040 auslief. Durch Vertrag vom 11.10.2016 mit der Grundstückseigentümerin wurde das Erbbaurecht bis zum 30.9.2096 verlängert und mit Wirkung zum 1.10.2016 ein Erbbauzins von 3.992 € nebst Wertsicherungsklausel vereinbart. Das FA hatte mit Bescheid vom 21.9.2017 zunächst Grunderwerbsteuer i.H.v. 2.536 € festgesetzt, diese im Einspruchsverfahren jedoch auf 3.542 € erhöht. Dem lag eine Laufzeit vom 1.10.2040 bis zum 30.9.2096 und eine Bemessungsgrundlage von 70.858 € zugrunde (3.992 € * ...Metainformationen
Beitrag: | Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts |
Quelle: | Der Erbschaft-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 05.09.2020 |
Wörter: | 535 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Kriminalität und Recht , Steuerart-sonstige , Unternehmensbesteuerung |
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