Fachzeitschriften-Archiv > Der Erbschaft-Steuer-Berater > 05.09.2020 > Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurec...
Logo Der Erbschaft-Steuer-Berater

Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Der Erbschaft-Steuer-Berater

Problem Der Kläger (Kl.) ist Inhaber eines im Jahr 1960 bestellten Erbbaurechts, das zunächst zum 30.9.2040 auslief. Durch Vertrag vom 11.10.2016 mit der Grundstückseigentümerin wurde das Erbbaurecht bis zum 30.9.2096 verlängert und mit Wirkung zum 1.10.2016 ein Erbbauzins von 3.992 € nebst Wertsicherungsklausel vereinbart. Das FA hatte mit Bescheid vom 21.9.2017 zunächst Grunderwerbsteuer i.H.v. 2.536 € festgesetzt, diese im Einspruchsverfahren jedoch auf 3.542 € erhöht. Dem lag eine Laufzeit vom 1.10.2040 bis zum 30.9.2096 und eine Bemessungsgrundlage von 70.858 € zugrunde (3.992 € * ...

Lesen Sie den kompletten Artikel!

Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts erschienen in Der Erbschaft-Steuer-Berater am 05.09.2020, Länge 535 Wörter


Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument.


Preis (brutto): 1,38 €

Metainformationen

Beitrag: Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Quelle: Der Erbschaft-Steuer-Berater Online-Archiv
Datum: 05.09.2020
Wörter: 535
Preis: 1,38 €
Schlagwörter: Steuerrecht , Kriminalität und Recht , Steuerart-sonstige , Unternehmensbesteuerung
Statistiken zu Schlagwörtern powered by TILASTO der Statistikscout

Alle Rechte vorbehalten. © Verlag Dr. Otto Schmidt KG