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Cookies/Tracking: Einwilligung als vertragliche Gegenleistung ist kein Verstoß gegen das Kopplungsverbot

Datenschutz-Berater vom 20.08.2020, S. 218 / Rechtsprechung

Christian Dürschmied Cookies/Tracking: Einwilligung als vertragliche Gegenleistung ist kein Verstoß gegen das Kopplungsverbot Der Fall Der von der Beschwerde betroffene Verlag und Betreiber eines Online-Nachrichtenportals stellt den Webseitenbesucher vor die Wahl: Entweder erteilt der Nutzer eine Einwilligung in das werbefinanzierte Tracking und das Setzen von (Werbe-)Cookies (1. Möglichkeit) oder er schließt ein kostenpflichtiges Abonnement ohne Datentracking durch Dritte und ohne Werbung ab, um die journalistischen Inhalte lesen zu können (2. Möglichkeit). In Deutschland haben erste Verlage vergleichbare Modelle ebenfalls bereits umgesetzt. Die Einwilligung wird durch einen Klick auf die Schaltfläche "OK" erteilt oder indem der Nutzer ...

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Cookies/Tracking: Einwilligung als vertragliche Gegenleistung ist kein Verstoß gegen das Kopplungsverbot erschienen in Datenschutz-Berater am 20.08.2020, Länge 2062 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Cookies/Tracking: Einwilligung als vertragliche Gegenleistung ist kein Verstoß gegen das Kopplungsverbot
Quelle: Datenschutz-Berater Online-Archiv
Ressort: Rechtsprechung
Datum: 20.08.2020
Wörter: 2062
Preis: 26,75 €
Schlagwörter: Rechtsgebiet-Internet , Datenschutz , Bundesrepublik Deutschland
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