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Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - Auswirkungen auf die Praxis

Der Betrieb vom 02.06.2020, S. 1140 / Steuerrecht Umsatzsteuer

Derzeit unterliegt die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gem. § 12 Abs. 1 UStG dem Regelsteuersatz von 19%. Es liegen nicht begünstigte sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG vor. Nur für den Fall, dass die Speisen zur Mitnahme bestimmt sind, liegen begünstigte Lieferungen i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG vor.[1] Für den nationalen Gesetzgeber besteht gem. Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i.V.m. Nr. 12a Anhang III zur MwStSystRL ein Wahlrecht, den ermäßigten Steuersatz auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen anzuwenden. Zudem ist der nationale Gesetzgeber ...

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Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - Auswirkungen auf die Praxis erschienen in Der Betrieb am 02.06.2020, Länge 2455 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - Auswirkungen auf die Praxis
Quelle: Der Betrieb Online-Archiv
Ressort: Steuerrecht Umsatzsteuer
Datum: 02.06.2020
Wörter: 2455
Preis: 5,35 €
Schlagwörter: Steuerrecht , Umsatzsteuer , Gastronomie , Unternehmer
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