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Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - Auswirkungen auf die Praxis
Der Betrieb vom 02.06.2020, S. 1140 / Steuerrecht Umsatzsteuer
Derzeit unterliegt die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gem. § 12 Abs. 1 UStG dem Regelsteuersatz von 19%. Es liegen nicht begünstigte sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG vor. Nur für den Fall, dass die Speisen zur Mitnahme bestimmt sind, liegen begünstigte Lieferungen i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG vor.[1] Für den nationalen Gesetzgeber besteht gem. Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i.V.m. Nr. 12a Anhang III zur MwStSystRL ein Wahlrecht, den ermäßigten Steuersatz auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen anzuwenden. Zudem ist der nationale Gesetzgeber ...Metainformationen
Beitrag: | Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - Auswirkungen auf die Praxis |
Quelle: | Der Betrieb Online-Archiv |
Ressort: | Steuerrecht Umsatzsteuer |
Datum: | 02.06.2020 |
Wörter: | 2455 |
Preis: | 5,35 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Umsatzsteuer , Gastronomie , Unternehmer |
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