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Anforderungen an Wirksamkeit eines Teilgewinnabführungsvertrags mit einer GmbH
Der Betrieb vom 11.11.2019, S. 2511 / Wirtschaftsrecht GmbH-Recht
Die Klägerin nahm die beklagte GmbH auf Zahlung aus einem 1992 geschlossenen Teilgewinnabführungsvertrag in Anspruch, in dem die Beklagte sich verpflichtet hatte, 20% ihres Jahresüberschusses an die Klägerin abzuführen. Der Gesellschafterbeschluss, mit dem die Gesellschafterversammlung der Beklagten diesem Vertrag geschlossen zustimmte, wurde nicht notariell beurkundet. Auch eine Eintragung im Handelsregister unterblieb. Die Beklagte wurde im Jahr 2016 in eine AG umgewandelt. Im Verfahren begehrte die Beklagte widerklagend Feststellung, dass der Teilgewinnabführungsvertrag anfänglich wegen Form- und Eintragungsmangels unwirksam gewesen sei, sowie hilfsweise die Feststellung, dass er durch den Formwechsel unwirksam geworden sei. Die wesentlichen Eckpunkte der Entscheidung lassen sich ...Metainformationen
Beitrag: | Anforderungen an Wirksamkeit eines Teilgewinnabführungsvertrags mit einer GmbH |
Quelle: | Der Betrieb Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaftsrecht GmbH-Recht |
Datum: | 11.11.2019 |
Wörter: | 838 |
Preis: | 5,35 € |
Schlagwörter: | Rechtsgebiet , Unternehmensform-GmbH , Unternehmensbesteuerung , Bundesrepublik Deutschland |
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