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FISG: Das Wichtigste aus Sicht von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
Der Aufsichtsrat
I. Uberblick Erklärtes Ziel des FISG ist die Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt. Erreicht werden soll dies u.a. durch Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS ) sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems (RMS ) für börsennotierte Gesellschaften (vgl. dazu unter Kap. II.), verpflichtende Errichtung eines Prüfungsausschusses (PA ) bei Aufsichtsräten von Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind (s.u. III.), Erhöhung der Anforderungen an den Sachverstand der Mitglieder von Aufsichtsrat (AR ) bzw. PA (s.u. IV.), Einführung der Pflicht des PA zur Kontrolle der "Qualität der Abschlussprüfung" (s.u. V ...Metainformationen
Beitrag: | FISG: Das Wichtigste aus Sicht von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss |
Quelle: | Der Aufsichtsrat Online-Archiv |
Datum: | 15.06.2021 |
Wörter: | 2099 |
Preis: | 6,43 € |
Schlagwörter: | Unternehmensform-Aktiengesellschaft , Bilanz , Publizität , Aktienrecht |
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