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Datenschutz: So gehen Kliniken korrekt mit Mitarbeiterdaten um
Deutsches Ärzteblatt vom 06.10.2017 / ÄRZTESTELLEN
Im Umgang mit Arbeitnehmerdaten gilt es, zahlreiche Besonderheiten zu beachten. In jedem Einzelfall ist abzuwägen zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers. Der Beschäftigtendatenschutz erstreckt sich insbesondere auf personenbezogene Daten, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind, zum Beispiel für Arbeitszeugnisse oder Gehaltsabrechnungen. Diese Daten dürfen nur zu diesem Zweck verarbeitet werden. Von den Regelungen betroffen sind Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtliche Mitarbeiter. Auch Bewerber gehören dazu, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Unterlagen abgelehnter Bewerber sollten nach der Stellenbesetzung gelöscht, vernichtet oder zurückgesendet werden. Denn der Zweck der Datenverarbeitung, die Stellenbesetzung, entfällt ab diesem ...Metainformationen
Beitrag: | Datenschutz: So gehen Kliniken korrekt mit Mitarbeiterdaten um |
Quelle: | Deutsches Ärzteblatt Online-Archiv |
Ressort: | ÄRZTESTELLEN |
Datum: | 06.10.2017 |
Wörter: | 834 |
Preis: | 3,42 € |
Schlagwörter: | Medizin , Personalwesen , Arbeitsrecht , Persönlichkeitsrecht |
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