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Datenschutz: So gehen Kliniken korrekt mit Mitarbeiterdaten um

Deutsches Ärzteblatt vom 06.10.2017 / ÄRZTESTELLEN

Im Umgang mit Arbeitnehmerdaten gilt es, zahlreiche Besonderheiten zu beachten. In jedem Einzelfall ist abzuwägen zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers. Der Beschäftigtendatenschutz erstreckt sich insbesondere auf personenbezogene Daten, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind, zum Beispiel für Arbeitszeugnisse oder Gehaltsabrechnungen. Diese Daten dürfen nur zu diesem Zweck verarbeitet werden. Von den Regelungen betroffen sind Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtliche Mitarbeiter. Auch Bewerber gehören dazu, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Unterlagen abgelehnter Bewerber sollten nach der Stellenbesetzung gelöscht, vernichtet oder zurückgesendet werden. Denn der Zweck der Datenverarbeitung, die Stellenbesetzung, entfällt ab diesem ...

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Datenschutz: So gehen Kliniken korrekt mit Mitarbeiterdaten um erschienen in Deutsches Ärzteblatt am 06.10.2017, Länge 834 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Datenschutz: So gehen Kliniken korrekt mit Mitarbeiterdaten um
Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online-Archiv
Ressort: ÄRZTESTELLEN
Datum: 06.10.2017
Wörter: 834
Preis: 3,42 €
Schlagwörter: Medizin , Personalwesen , Arbeitsrecht , Persönlichkeitsrecht
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