bank und markt vom 17.02.2020, S. 58 / BLICKPUNKTE
RECHTSFRAGEN
Erst im November 2019 hatte der Bundesgerichtshof in zwei Fällen, in dem es um den Widerruf von Autokrediten ging, im Sinne der Banken entschieden: Am 5. November wies das Gericht in zwei Fällen die Revisionen von Verbrauchern zurück und entschied, dass die beiden Autokäufer ihre Autokredite nicht noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen können. Das Aufatmen der Bankenbranche über diese Entscheidungen war jedoch offenbar verfrüht. Denn das Landgericht Ravensburg hat am 7. Januar 2020 entschieden, dass eine ganze Reihe von juristischen Fragen zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen (Aktenzeichen 2 O 315/19). Sollte der EuGH anders ...
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Widerrufsjoker vor dem EuGH erschienen in bank und markt am 17.02.2020, Länge 523 Wörter
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