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Entlastung durch Optimierung des Brandschutzes
Behörden Spiegel
Der Brandschutz muss im Baugenehmigungsverfahren von Anfang an mitgedacht werden. Bei Sonderbauten (u. a. Gewerbebauten, Kindergärten und Schulen) und komplexen Umbauten im Bestand sollte schon frühzeitig eine Auftaktbesprechung zwischen der Baurechtsbehörde und dem Bauherrn bzw. Planer stattfinden, um Klarheit über mögliche Brandschutzanforderungen zu schaffen und diese bei der Planung zu berücksichtigen. Wenn mehrere Fachämter zu beteiligen sind, z. B. der Brand-, Denkmal- oder Wasserschutz, sollte ein frühzeitiger Abstimmungstermin mit allen Beteiligten als "runder Tisch" durchgeführt werden. Dies führt zu gegenseitigem Verständnis und ermöglicht, bei gegenläufigen Interessen im Dialog eine Lösung zu entwickeln. Auch standardisierte Verfahren, der Einsatz eines Projektmanagementtools und ...Metainformationen
Beitrag: | Entlastung durch Optimierung des Brandschutzes |
Quelle: | Behörden Spiegel Online-Archiv |
Datum: | 06.07.2021 |
Wörter: | 502 |
Preis: | 3,42 € |
Schlagwörter: | Normierung , Digitalisierung , Öffentliche Verwaltung , Baurecht |
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