Das "Gesetz zur Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters" (WRegG) trat bereits am 29.07.2017 in Kraft. In der Folge richtete das Bundeskartellamt einen Aufbaustab ein, der die technische Umsetzung des Registers plant. Am 13.11.2020 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf für eine Umsetzungsverordnung (WRegVO) vor, zu der Anhörungen laufen. Seinen Betrieb soll das Register schrittweise im Laufe des Jahres aufnehmen. Weitreichender als Gewerbezentralregister Die im künftigen Wettbewerbsregister gespeicherten Daten enthalten zunächst dieselben Informationen wie das Gewerbezentralregister. Mit der Speicherung der straf- und ordnungsrechtlichen Katalogtaten geht es aber noch weit darüber hinaus. Die Strafverfolgungs- und ...
Lesen Sie den kompletten Artikel!
Eine "Bombe mit enormer Sprengkraft"? erschienen in Behörden Spiegel am 10.03.2021, Länge 644 Wörter
Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument.