Betriebs-Berater vom 18.01.2016, S. 175 / Bilanzrecht
Volltext des Urteils: BB-ONLINE BBL2016-175-1 unter www.betriebs-berater.de EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1;HGB § 255 [Seite: 176] BB-Kommentar "Papier ist geduldig" Problem Aufgabe eines jeden Gesetzes ist es, Rechtsfolgen an Lebenssachverhalte zu knüpfen. Im Steuerrecht sind es Sachverhalte des Wirtschaftslebens, oft Verträge, aus denen Steuerbelastungen resultieren, sog. Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung. Dies ist unmittelbar Ausfluss des Verfassungsprinzips der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Was für eine der Vertragsparteien von Vorteil ist, ist für die andere Vertragspartei von Nachteil - so tarieren sich Interessengegensätze aus. Dieses Austarieren schlägt allerdings fehl, wenn das Gesetz so gestaltet ist, dass es nicht an die ausgehandelten Vertragsbestandteile und ...
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BFH: Vertragliche Kaufpreisaufteilung erschienen in Betriebs-Berater am 18.01.2016, Länge 901 Wörter
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