Betriebs-Berater vom 18.01.2016, S. 192 / Arbeitsrecht
BB-Kommentar"Rechtssicherheit hinsichtlich des Beginns der Betriebsänderung bei Betriebsstilllegung"Problemstellung Bei Umstrukturierungsmaßnahmen steht der Arbeitgeber in jeder Phase, d. h. der Planung, Vorbereitung und Umsetzung vor der Frage, ab welchem Zeitpunkt er die Beteiligungsrechte der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zu berücksichtigen hat. Dies gilt insbesondere für die rechtzeitige Hinzuziehung des zuständigen Betriebsrats im Rahmen von Betriebsänderungen i. S. d. §111 ff. BetrVG. Die Verkennung des rechtlich zutreffenden (und ggf. letztmöglichen) Zeitpunkts der Beteiligung des Betriebsrats führt häufig zu einem erheblichen Vertrauensverlust. Dieser erschwert in der Folgezeit den Ablauf der Gespräche zwischen den Betriebsparteien; kostet somit Zeit und in der Folge Geld. §113 BetrVG sanktioniert ...
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BB-Kommentar erschienen in Betriebs-Berater am 18.01.2016, Länge 846 Wörter
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