Auto Service Praxis vom 24.05.2019, S. 32 / Werkstatttechnik
Seit 2007 soll es für alle Marktteilnehmer möglich sein, leicht, unverzüglich und uneingeschränkt auf Hersteller-Informationen zuzugreifen. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, welche die Typgenehmigungen und Emissionen (Euro 5 und Euro 6) von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen sowie den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen neu regeln. Der Zugriff selbst und die Daten- und Informationsabfrage erfolgen über einen standardisierten Prozess via Internet. Steuergeräte reprogrammieren Vor allem freie Werkstätten haben so die Möglichkeit, neben der Abfrage von Reparatur- und Diagnosedaten bei Bedarf auch die Reprogrammierung von Fahrzeugkomponenten und -systemen online durchzuführen. Hierzu wird die sogenannte PassThru-Technologie ...
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Direkter Draht in die Werkstatt erschienen in Auto Service Praxis am 24.05.2019, Länge 615 Wörter
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