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Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO
AOStB - Der AO-Steuer-Berater
Umfang der Haftung: Die Haftung nach § 71 AO umfasst die durch die Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile, Hinterziehungszinsen nach § 235 AO sowie bestimmte Nachzahlungszinsen, die auf der Vorschrift des § 233a AO beruhen. Nicht erfasst werden Säumniszuschläge nach § 240 AO. Voraussetzungen der Haftungsinanspruchnahme: Die Haftungsinanspruchnahme setzt das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei voraus, wobei sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sein muss. Außerdem dürfen keine Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe vorliegen. Die Haftung kommt auch dann in Betracht, wenn die Steuerhinterziehung strafrechtlich verjährt ist oder eine strafbefreiende Selbstanzeige ...Metainformationen
Beitrag: | Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO |
Quelle: | AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 15.02.2019 |
Wörter: | 1128 |
Preis: | 0,46 € |
Schlagwörter: | Finanzamt , Steuerrecht , Haftung , Steuerdelikt |
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