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Kein schlichter Änderungsantrag nach einer Einspruchsentscheidung
AOStB - Der AO-Steuer-Berater
Problem Das FA hatte den Einspruch der Klägerin gegen den USt-Bescheid 2009 wegen Versagung des Vorsteuerabzugs unter Berücksichtigung der vorgetragenen Tatsachen und Rechtsauffassungen als unbegründet zurückgewiesen. Innerhalb der Klagefrist beantragte die Klägerin die Änderung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. S. 2 und S. 3 AO (schlichte Änderung). Zur Begründung wiederholte sie im Wesentlichen die bereits im Einspruchsverfahren vorgebrachten Argumente. Diesen Antrag lehnte das FA ab, da die Klägerin keine neuen Sachverhaltsgesichtspunkte vorgetragen habe. Den Einspruch gegen die Ablehnung der schlichten Änderung wies das FA als unzulässig zurück. Lösung des Gerichts Das FG bejaht ...Metainformationen
Beitrag: | Kein schlichter Änderungsantrag nach einer Einspruchsentscheidung |
Quelle: | AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 15.01.2018 |
Wörter: | 671 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Unternehmensbesteuerung , Bundesrepublik Deutschland |
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