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Kein schlichter Änderungsantrag nach einer Einspruchsentscheidung

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Problem Das FA hatte den Einspruch der Klägerin gegen den USt-Bescheid 2009 wegen Versagung des Vorsteuerabzugs unter Berücksichtigung der vorgetragenen Tatsachen und Rechtsauffassungen als unbegründet zurückgewiesen. Innerhalb der Klagefrist beantragte die Klägerin die Änderung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. S. 2 und S. 3 AO (schlichte Änderung). Zur Begründung wiederholte sie im Wesentlichen die bereits im Einspruchsverfahren vorgebrachten Argumente. Diesen Antrag lehnte das FA ab, da die Klägerin keine neuen Sachverhaltsgesichtspunkte vorgetragen habe. Den Einspruch gegen die Ablehnung der schlichten Änderung wies das FA als unzulässig zurück. Lösung des Gerichts Das FG bejaht ...

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Kein schlichter Änderungsantrag nach einer Einspruchsentscheidung erschienen in AOStB - Der AO-Steuer-Berater am 15.01.2018, Länge 671 Wörter


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Beitrag: Kein schlichter Änderungsantrag nach einer Einspruchsentscheidung
Quelle: AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv
Datum: 15.01.2018
Wörter: 671
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: Unternehmensbesteuerung , Bundesrepublik Deutschland
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