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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen
AOStB - Der AO-Steuer-Berater
Problem Das FA behandelt die Veräußerung von drei Wohnungen des K im Jahr 1995 als gewerblichen Grundstückshandel und erfasste Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Erst während des nachfolgenden Klageverfahrens erging 2001 die Entscheidung des BFH, nach der die Anzahl der veräußerten Objekte keine unwiderlegbare Typisierung mehr sei, sondern diesen nur indizielle Bedeutung zukomme (vgl. BFH v. 1.12.2001 - GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291). Bis dahin ging die Rspr. davon, dass die sog. Drei-Objekt-Grenze gelte, nach der kein gewerblicher Grundstückshandelt vorliege, sofern weniger als vier Objekte veräußert werden und es sich nicht um Großobjekte handele. Die Verwaltung hatte sich dieser Rspr. a ...Metainformationen
Beitrag: | Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen |
Quelle: | AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 15.01.2017 |
Wörter: | 714 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Unternehmensbesteuerung , Bundesrepublik Deutschland |
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