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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

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Problem Das FA behandelt die Veräußerung von drei Wohnungen des K im Jahr 1995 als gewerblichen Grundstückshandel und erfasste Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Erst während des nachfolgenden Klageverfahrens erging 2001 die Entscheidung des BFH, nach der die Anzahl der veräußerten Objekte keine unwiderlegbare Typisierung mehr sei, sondern diesen nur indizielle Bedeutung zukomme (vgl. BFH v. 1.12.2001 - GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291). Bis dahin ging die Rspr. davon, dass die sog. Drei-Objekt-Grenze gelte, nach der kein gewerblicher Grundstückshandelt vorliege, sofern weniger als vier Objekte veräußert werden und es sich nicht um Großobjekte handele. Die Verwaltung hatte sich dieser Rspr. a ...

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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen erschienen in AOStB - Der AO-Steuer-Berater am 15.01.2017, Länge 714 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen
Quelle: AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv
Datum: 15.01.2017
Wörter: 714
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: Steuerrecht , Unternehmensbesteuerung , Bundesrepublik Deutschland
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