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Keine Verzinsung von Einfuhrumsatzsteuer nach § 233a AO

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Das Problem: Mit Bescheiden vom August 2001 nahm das Hauptzollamt (HZA) die Kläger als Gesamtschuldner für Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) in Anspruch. Hiergegen wendeten sich die Kläger mit dem Einspruch. Im Dezember 2007 erhoben sie Untätigkeitsklage. Daraufhin hob das HZA die angefochtenen Bescheide auf und erstattete die Einfuhrabgaben. Die Beteiligten erklärten sodann den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt. Allerdings beantragten die Kläger, das HZA zu verpflichten, auf die erstattete Einfuhrumsatzsteuer Zinsen nach § 233a AO festzusetzen. Das FG gab dem Klagebegehren statt. Die Lösung des Gerichts: Auf die Revision des HZA hat der BFH das FG-Urteil aufgehoben und ...

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Keine Verzinsung von Einfuhrumsatzsteuer nach § 233a AO erschienen in AOStB - Der AO-Steuer-Berater am 15.01.2010, Länge 521 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Keine Verzinsung von Einfuhrumsatzsteuer nach § 233a AO
Quelle: AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv
Datum: 15.01.2010
Wörter: 521
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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