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Teileinspruchsentscheidung und Vorläufigkeitsvermerk
AOStB - Der AO-Steuer-Berater
Das Problem: Der Kläger legte gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 vom 26.4.2007 wegen des Vorläufigkeitsvermerks Einspruch ein und bat darum, das Verfahren wegen der Vielzahl anhängiger Gerichtsverfahren ruhen zu lassen. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid enthält zur Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung u.a. folgenden Text: Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich * der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) * der Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 (BGBl. I 2004, 69) geänderten Vorschriften * der Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Höhe der steuerfreien ...Metainformationen
Beitrag: | Teileinspruchsentscheidung und Vorläufigkeitsvermerk |
Quelle: | AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 15.09.2008 |
Wörter: | 786 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Baurecht , Bundesrepublik Deutschland |
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