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BVerfG erklärt Vorlage zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz für unzulässig
AOStB - Der AO-Steuer-Berater
Das Problem: Die Kläger des Ausgangsverfahrens erklärten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 2000 bis 2002 u.a. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG, darin enthalten insbesondere auch Zinseinnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Diese wurden vom Finanzamt erklärungsgemäß der Besteuerung zugrunde gelegt. Mit ihrer Klage vor dem FG begehrten die Kläger, auch ohne Steuerverkürzung nach den Regelungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes besteuert zu werden. Zudem machten sie geltend, die vom Finanzamt der Besteuerung zugrunde gelegte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sei "wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits" mit Art. 3 ...Metainformationen
Beitrag: | BVerfG erklärt Vorlage zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz für unzulässig |
Quelle: | AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 15.06.2008 |
Wörter: | 817 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Steuerarten , Bundesrepublik Deutschland |
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