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Berichtigung von Erklärungen und Ablaufhemmung
AOStB - Der AO-Steuer-Berater
Das Problem: Die Klägerin wurde in den Streitjahren 1992 bis 1996 mit ihrem am 28.12.2003 verstorbenen Ehemann zusammen veranlagt. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1992 bis 1996 erklärten die Eheleute die Einnahmen aus Kapitalvermögen aus einem Aktien-Depot bei der A-Bank in Höhe der in den Erträgnisaufstellungen über Kapitalerträge ausgewiesenen Beträge. Die Erträgnisaufstellungen enthielten keine Angaben zu Spekulationsgewinnen. Lediglich in einer Anlage zur Erträgnisaufstellung für das Jahr 1996 wies die A-Bank darauf hin, dass die in der Erträgnisaufstellung enthaltenen Erträge keine Spekulationsgewinne und -verluste enthalten. Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung B forderte die Eheleute mit Schreiben vom ...Metainformationen
Beitrag: | Berichtigung von Erklärungen und Ablaufhemmung |
Quelle: | AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv |
Datum: | 15.06.2008 |
Wörter: | 1076 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Steuern , Bundesrepublik Deutschland |
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