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Umfang und Grenzen des Steuergeheimnisses im Insolvenzverfahren Ausmaß der im Rahmen des § 30 AO zulässigen Auskunftserteilung in Insolvenzfällen

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Das in § 30 der Abgabenordnung (AO) verankerte Steuergeheimnis ist grundsätzlich auch in Angelegenheiten des Insolvenzrechts gegenüber allen Beteiligten zu wahren (Farr, BB 2006, 1302). Innerhalb der von § 30 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1a AO festgelegten Grenzen dürfen jedoch im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- und des Insolvenzverfahrens sowie der hiermit in Verbindung stehenden finanzgerichtlichen Verfahren Auskünfte erteilt werden. Ferner haben einige Beteiligte am Insolvenzeröffnungs- und am Insolvenzverfahren die rechtliche Stellung eines Vermögensverwalters i.S.d. § 34 Abs. 3 AO mit der Folge, dass auch ihnen gegenüber grundsätzlich Auskünfte erteilt werden dürfen. Schließlich kann ...

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Umfang und Grenzen des Steuergeheimnisses im Insolvenzverfahren Ausmaß der im Rahmen des § 30 AO zulässigen Auskunftserteilung in Insolvenzfällen erschienen in AOStB - Der AO-Steuer-Berater am 15.02.2008, Länge 2618 Wörter


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Beitrag: Umfang und Grenzen des Steuergeheimnisses im Insolvenzverfahren Ausmaß der im Rahmen des § 30 AO zulässigen Auskunftserteilung in Insolvenzfällen
Quelle: AOStB - Der AO-Steuer-Berater Online-Archiv
Datum: 15.02.2008
Wörter: 2618
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Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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