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Der Steuertipp Kein Mogeln beim Fahrtenbuch
Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung vom 20.01.2018, S. 7 / Management & Recht
Nicht das erste Mal müssen wir darauf hinweisen, dass das Fahrtenbuch für Ihren (auch) dienstlich genutzten Pkw ziemlich strengen Regeln unterliegt. Worauf wir diesmal hinauswollen, wird am besten deutlich in der kurzen Schilderung eines durchaus humorigen Falles: Ein GmbH-Geschäftsführer (könnte auch beispielsweise von einer nobleren Gastronomie oder Eventagentur sein) fuhr ein mindestens ebenso nobles Auto (Maserati). Als er gewahr wurde, dass die 1-Prozent-Regel (Zuschlag zum Bruttolohn und Versteuerung wie Einkommen) bei dem sechsstellig kostenden Fahrzeug doch ein Brocken sein würde, kaufte er flugs Fahrtenbücher und setzte sich mit seinen Aufzeichnungen hin, um diese rückwirkend zu befüllen. Pech für ...Metainformationen
Beitrag: | Der Steuertipp Kein Mogeln beim Fahrtenbuch |
Quelle: | Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Online-Archiv |
Ressort: | Management & Recht |
Datum: | 20.01.2018 |
Wörter: | 248 |
Preis: | 5,14 € |
Schlagwörter: | Kraftfahrzeug , Bundesrepublik Deutschland |
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