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Der Steuertipp Kein Mogeln beim Fahrtenbuch

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung vom 20.01.2018, S. 7 / Management & Recht

Nicht das erste Mal müssen wir darauf hinweisen, dass das Fahrtenbuch für Ihren (auch) dienstlich genutzten Pkw ziemlich strengen Regeln unterliegt. Worauf wir diesmal hinauswollen, wird am besten deutlich in der kurzen Schilderung eines durchaus humorigen Falles: Ein GmbH-Geschäftsführer (könnte auch beispielsweise von einer nobleren Gastronomie oder Eventagentur sein) fuhr ein mindestens ebenso nobles Auto (Maserati). Als er gewahr wurde, dass die 1-Prozent-Regel (Zuschlag zum Bruttolohn und Versteuerung wie Einkommen) bei dem sechsstellig kostenden Fahrzeug doch ein Brocken sein würde, kaufte er flugs Fahrtenbücher und setzte sich mit seinen Aufzeichnungen hin, um diese rückwirkend zu befüllen. Pech für ...

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Der Steuertipp Kein Mogeln beim Fahrtenbuch erschienen in Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung am 20.01.2018, Länge 248 Wörter


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Preis (brutto): 5,14 €

Metainformationen

Beitrag: Der Steuertipp Kein Mogeln beim Fahrtenbuch
Quelle: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Online-Archiv
Ressort: Management & Recht
Datum: 20.01.2018
Wörter: 248
Preis: 5,14 €
Schlagwörter: Kraftfahrzeug , Bundesrepublik Deutschland
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