Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung vom 03.01.2009, S. 4 / Diese Woche
Keine GEZ-Gebühren fallen für internetfähige Computer an, wenn diese nicht als Radio oder zum Fernsehen genutzt werden. Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (Rbb) geklagt. Das Urteil bezieht sich auf "sogenannte neuartige Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich", wenn auf dem gleichen ...
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Kurz notiert erschienen in Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung am 03.01.2009, Länge 364 Wörter
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