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Fotografieren in der Öffentlichkeit und Datenschutz
AfP Medien und Kommunikationsrecht vom 20.08.2019, S. 298 / Aufsätze
I. Ausgangssituation 1 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat viele verunsichert. Das gilt auch für die Frage, inwieweit nach Geltung S. 299 der DSGVO in der Öffentlichkeit fotografiert und die Fotografie genutzt werden darf. Große Unsicherheit besteht insb. bei denjenigen, die beruflich fotografieren. Sie hat dazu geführt, dass einige Landesgesetzgeber in Teilbereichen tätig geworden sind oder darüber diskutieren, welche gesetzlichen Regelungen nötig sind. Betroffen sind nicht nur berufliche oder journalistische, sondern auch private Fotografien. Gerade in den sozialen Medien und auf privaten Homepages werden Bilder genutzt, die möglicherweise in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen. II. Anwendungsbereich der DSGVO 2 Die DSGVO ist sachlich anwendbar, wenn personenbezogene Daten ...Metainformationen
Beitrag: | Fotografieren in der Öffentlichkeit und Datenschutz |
Quelle: | AfP Medien und Kommunikationsrecht Online-Archiv |
Ressort: | Aufsätze |
Datum: | 20.08.2019 |
Wörter: | 4093 |
Preis: | 2,40 € |
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