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Abmahnvereine verdienen online kräftig mit
Allgemeine BäckerZeitung vom 01.02.2020, S. 3 / Fokus Thema
Von Reinald Wolf Fehlende Grundpreisangaben und eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung - das waren Gründe dafür, dass dem Backparadies Kissel ein Einschreiben mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung als Inhalt, inklusive Unterlassungsverpflichtungserklärung und Abmahngebühren in Höhe von 300 Euro zugestellt worden ist. Ein schöne Bescherung kurz vor Weihnachten 2019. Post, die kein Mensch braucht, aber die im Zusammenhang mit Internetauftritten, dem zunehmenden Internethandel und Online-Shops der Firmen Konjunktur hat. Auch im Bäckerhandwerk. Bäcker nehmenShops vom Netz "Ich habe von Kollegen und kleinen Händlern gehört, die wegen der Gefahr der Abmahnung ihre Online-Shops vom Netz genommen haben", sagt Petra Kunz, die ...Metainformationen
Beitrag: | Abmahnvereine verdienen online kräftig mit |
Quelle: | Allgemeine BäckerZeitung Online-Archiv |
Ressort: | Fokus Thema |
Datum: | 01.02.2020 |
Wörter: | 736 |
Preis: | 5,14 € |
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